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LEITERPRÜFUNG

Ein Steiggerät muss je nach Betriebsverhältnissen und ­Beanspruchung bzw. Frequentierung unterschiedlich oft überprüft werden. Dies ist nicht nur generell zu empfehlen, sondern auch gesetzlich in der Betriebssicherheits­verordnung vorgeschrieben. Ein Steiggerät gewährleistet nur dann die gewünschte Sicherheit, wenn es in einem ­absolut funktionstüchtigen Zustand ist.

Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Handlungsanleitung DGUV Information 208 – 016 (vorher BGI 694) für den Umgang mit Leitern und Tritten und der DGUV Information 201 – 011 (vorher BGI 663) für den Umgang mit Gerüsten müssen diese Steiggeräte ­regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Sie sind dazu verpflichtet Leitern und Tritte regelmäßig zu prüfen. Dies legt die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, fest. Eine dazu befähigte Person muss Leitern und Tritte auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und das Ergebnis dokumentieren.


Sichern Sie Ihre Leitern und so Ihre Mitarbeiter.


Wir bieten Ihnen die regelmäßige Überprüfung von Leitern, Tritten und Ihrer Schutzausrüstung
gegen Absturz durch unseren sachkundigen Fachberater.


Folgende Leistungen erhalten Sie bei uns:

  • Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte ordnungsgemäß (auf Wunsch vor Ort)
  • Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV
  • Wir legen die Prüfintervalle für die Leitern und Tritte fest
  • Wir erstellen Prüfdokumente und Prüfbericht für die beauftragte Person
  • Wir bringen das Prüfsiegel an

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Tel.: +49 (0)6022 616 910
Fax: +49 (0)6022 615 919
leiterpruefung@luxem-gmbh.de


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